Pretziener Wehr bei Öffnung von oben mit Drohne aufgenommen

Kandidaten für Sachsen-Anhalt

Auf dem Weg zum Welterbe

Schützenswert und einzigartig: Die UNESCO-Welterbe-Bewerber

Bevor ein Ort oder ein Bauwerk als offizielles UNESCO-Welterbe anerkannt wird, durchläuft es einen sorgfältigen Auswahlprozess. Kandidaten sind Orte, für die das Land bzw. Bundesland glaubt, dass sie „außergewöhnlichen universellen Wert“ besitzen und somit in die Welterbeliste aufgenommen werden könnten — vielversprechende Anwärter, sozusagen. 

Durch Kandidaten und Tentativliste zeigt Sachsen-Anhalt: Es gibt viele Orte mit großer historischer, technischer oder landschaftlicher Bedeutung, die es wert sind, auch international anerkannt und geschützt zu werden. Damit öffnet sich die Möglichkeit, dass diese Schätze eines Tages zum Welterbe zählen — für uns und für kommende Generationen.

Pretziener Wehr

Pretziener Wehr

Franckesche Stiftungen Historisches Waisenhaus

Franckesche Stiftungen

Merseburger Zaubersprüche im Merseburger Dom

Merseburger Zaubersprüche

Was ist die Tentativliste?

Die sogenannte Tentativliste ist eine offizielle Vorschlagsliste eines Landes. Bevor eine Stätte überhaupt nominiert werden kann, muss sie mindestens ein Jahr auf dieser Liste stehen. Erst dann darf ein formeller Antrag zur Aufnahme in die Welterbeliste erfolgen.
Ein Platz auf der Tentativliste bedeutet Absicht, nicht Garantiert-Status — aber ohne Tentativliste geht nichts. 

Wer ist aktuell für Sachsen-Anhalt nominiert? 

Zu den Kandidaten aus Sachsen-Anhalt auf der jüngsten Tentativliste zählen aktuell das Pretziener Wehr bei Schönebeck, die Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale) sowie der Antrag „Grünes Band“ (mit Flächen auch in Sachsen-Anhalt). Für das Weltdokumentenerbe sind die Merseburger Zaubersprüche nominiert. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Ein Bundesland schlägt einen Ort vor, der zunächst auf die nationale Tentativliste kommt. Nach mindestens einem Jahr wird ein ausführliches Nominierungsdossier erstellt und an die UNESCO übermittelt. Fachgremien prüfen anschließend den Antrag, bevor das World Heritage Committee einmal jährlich über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet.