Immaterielles Kulturerbe ist nicht “Welterbe” – das sind lebendige Traditionen, die bis heute gepflegt und weitergegeben werden. Sie prägen die Identität von Regionen, verbinden Generationen und machen Deutschlands kulturelle Vielfalt erlebbar. Dazu gehören nicht nur überliefertes Wissen und Können, sondern auch die Rituale, Feste und Handwerkskünste, die das Leben vor Ort besonders machen.
Seit 2013 setzt sich Deutschland im Rahmen des 2003 verabschiedeten UNESCO-Übereinkommens für den Schutz des immateriellen Erbes ein. Das bundesweite Verzeichnis der Deutschen UNESCO-Kommission zeigt, wie vielfältig diese Traditionen sind – von großen Kulturformen wie der Theater- und Orchesterlandschaft bis zu regionalen Bräuchen.
Auch Sachsen-Anhalt hat zahlreiche Traditionen, die deutschlandweit Anerkennung gefunden haben: etwa die Spergauer Lichtmeß, das niederdeutsche Theater, die Flößerei, die Schachtradition in Ströbeck oder das beliebte Bad Dürrenberger Brunnenfest. Sie alle laden dazu ein, Kultur hautnah zu erleben.
Im Landes- und/oder im Bundesverzeichnis als Immaterielles Kulturerbe erfasst:

UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Deutschland ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten. Unter dem Motto „Wissen. Können. Weitergeben.“ setzt die Bundesrepublik dieses seither um. Sie pflegt, fördert und erhält so die Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen. Mit dem Bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe würdigt sie kreative und inklusive Kulturformen, die in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft, direkt von den beteiligten Trägergruppen. Über eine Aufnahme entscheiden die Kulturminister-Konferenz und die Bundesregierung auf Basis von Empfehlungen, die Expertinnen und Experten der Deutschen UNESCO-Kommission geben.










